Förderungsmöglichkeiten
Was ist der Bildungsgutschein?Der Gutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus.Wer bekommt den Bildungsgutschein?Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit erhalten Interessenten bei den örtlichen Arbeitsagenturen oder den Jobcentern.Wie wird gefördert?Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Agentur/das Jobcenter am Wohnort des Antragstellers entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein infrage kommt. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss.Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern für die berufliche Grundsicherung an Arbeitssuchende herausgegeben.
Was ist die Bildungsprämie?Die Bildungsprämie gibt es bereits seit 2008. Sie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.Wer bekommt die Bildungsprämie?
Sie haben Anspruch auf die Bildungsprämie, wenn Sie
Wie wird gefördert?
Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro vom Staat übernommen. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten und bei SIC Sprachinstitut Clark einlösen.Wie kann ich eine Bildungsprämie erhalten?Um für die Weiterbildung eine Bildungsprämie zu bekommen, müssen Sie zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen und sich beraten lassen. Das Beratungsgespräch ist kostenlos.Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie: Welche Weiterbildung möchten Sie machen? Was soll das Ziel des Lehrgangs sein? Haben Sie schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc. Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind, und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus. Am schnellsten finden Sie eine Beratungsstelle in der Nähe über die Übersichtskarte hier. Oder Sie rufen die kostenlose Hotline an: 0800 2623000. Bitte beachten Sie, dass die Bildungsprämie vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss. Steuerliche Förderung bei Fort- und WeiterbildungsmaßnahmenDer Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommens- steuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei einer Kursteilnahme unbedingt berücksichtigt werden.
Allgemeinesa) Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Fort- und Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten.
b) Fort- und Weiterbildungskosten sind alle "Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen". Dies dürfte für die meisten Veranstaltungen zutreffen, die im Fachbereich Sprachen angesiedelt sind.
c) Ausbildungskosten liegen dagegen dann vor, wenn Veranstaltungen besucht werden, um Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind.
d) zu den Fort- und Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen; z.B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort.
e) Erhalten Sie von einem Dritten einen Zuschuß zu Ihren Fort- und Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten (z.B. Agentur für Arbeit oder Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen.
f) Fort- oder Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das Gleiche gilt für erhaltene Zuschüsse; d.h. sie mindern in dem Jahr die steuerlich absetzbaren Aufwendungen, in dem sie Ihnen tatsächlich zufließen.
Fort- und WeiterbildungskostenFort- oder Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (=Arbeitslohn) abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings, daß bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag vom Finanzamt angesetzt wird.
SteuerersparnisDie Ersparnis an Einkommenssteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, wenn Sie bereits vor einer Kursbelegung Ihren Steuerberater aufsuchen und beim Finanzamt nachfragen.
Förderung durch die BundeswehrEine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzung für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnehmergebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten. Außerdem können bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuß gewährt werden; der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)Durch die Agentur für Arbeit können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluß haben (=notwendige Förderung). Nehmen Sie bitte in diesen Fällen Kontakt mit Ihrem Arbeitsberater auf.
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