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FAQFrequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen | |
Es sind 10 Einträge in der FAQ.
Seiten: 1
Welche Ausbildungen kann ich bei SIC machen?
Wann beginnen die Ausbildungslehrgänge?
Welche Eingangsvoraussetzungen gibt es?
Welche Fächer werden in der Ausbildung für fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondenten unterrichtet?
Welche Fächer werden in der Ausbildung für Fremdsprachenkorrespondenten unterrichtet?
Sind die Ausbildungen bei SIC anerkannt?
Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Kann ich nach dem Lehrgang studieren?
Kann ich BAföG für diesen Lehrgang beantragen?
Bekomme ich als Arbeitsloser einen Bildungsgutschein?| Fragen und Antworten | |
| Welche Ausbildungen kann ich bei SIC machen? | |
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Für alle Ausbildungslehrgänge klicken Sie auf „Anmeldung".
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| Wann beginnen die Ausbildungslehrgänge? | |
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Die Teilzeit-Ausbildung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch beginnt immer im Februar bzw. September.
Die Intensiv-Ausbildung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch beginnt immer im März bzw. Oktober.
Die
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten fremdsprachlichen
Wirtschaftskorrespondent/in in Englisch beginnt immer im März bzw.
Oktober.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten
fremdsprachlichen Wirtschaftskorrespondent/in in Englisch und Spanisch
beginnt immer im Oktober.
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| Welche Eingangsvoraussetzungen gibt es? | |
![]() | Voraussetzungen für die Aufnahme in das Private Berufskolleg für fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondenten/innen in Englisch bzw. Englisch und Spanisch sind:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung für Fremdsprachenkorrespondenten mit IHK-Abschluss ist der Nachweis von Englischkenntnissen anhand eines Einstufungstests. |
| Welche Fächer werden in der Ausbildung für fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondenten unterrichtet? | |
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Die Ausbildung beinhaltet folgende Fächer:
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| Welche Fächer werden in der Ausbildung für Fremdsprachenkorrespondenten unterrichtet? | |
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Die Ausbildung beinhaltet folgende Fächer:
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| Sind die Ausbildungen bei SIC anerkannt? | |
![]() | Sowohl die einjährige als auch zweijährige Ausbildung für fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondenten/innen in Englisch bzw. Englisch und Spanisch sind staatlich anerkannt. Für die Zulassung zur IHK-Prüfung Fremdsprachenkorrespondent/in in Englisch wird die Teilnahme an der Ausbildung für Fremdsprachenkorrespondenten in Englisch bei SIC von der IHK als Vorbereitungslehrgang anerkannt. Die in allen Ausbildungen angebotenen LCCI-Prüfungen (IHK London) sind international anerkannt und als solche eine wichtige Ergänzung in Ihren Bewerbungsunterlagen. |
| Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es nach der Ausbildung? | |
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Unsere Absolventen sind vorwiegend in der Außenwirtschaft
(Import/Export) tätig. Ihr Einsatzfeld erstreckt sich hier über die
gesamte Palette fremdsprachlicher Aufgaben im Außenhandel:
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| Kann ich nach dem Lehrgang studieren? | |
![]() | Nach erfolgreichem Abschluss zum/zur staatlich anerkannten fremdsprachlichen Wirtschaftskorrespondent/in kann der Schüler zusätzlich ein einjähriges Berufskolleg besuchen und so die Fachholschulreife erlangen. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. |
| Kann ich BAföG für diesen Lehrgang beantragen? | |
![]() | Auf dem Weg zu unseren berufsqualifizierenden Abschlüssen ist eine Förderung durch BAföG im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes möglich. Dieses BAföG beinhaltet kein Darlehen und muss demnach nicht zurückbezahlt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern. Nähere Informationen erhalten Sie im für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Stadtverwaltung, Landratsamt, Bürgermeisteramt) oder über www.bafoeg.bmbf.de |
| Bekomme ich als Arbeitsloser einen Bildungsgutschein? | |
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Wenn Sie schon länger berufstätig waren und/oder noch über keinen
Berufsabschluss verfügen, oder aus gesundheitlichen Gründen umschulen
müssen, oder ein Studium nach mehr als sechs Semestern abbrechen
müssen, kommt statt BAföG vielleicht auch eine Förderung nach SGB III
in Betracht. Fragen Sie Ihren Arbeitsberater bei der Agentur für
Arbeit, Abteilung für Fortbildung und Umschulung.
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