Vertragsbedingungen

Berufsausbildung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in in Englisch

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an:
Sprachinstitut Clark, Martinstr. 8, 73728 Esslingen
Die Anmeldung ist nach schriftlicher Bestätigung der Schule rechtskräftig.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldegebühr ist bei der Anmeldung fällig. Die Lehrgangsgebühren sind monatlich, spätestens bis zum 5. des jeweiligen Monats, im Voraus zahlbar. Die Lernmittelgebühr ist zusammen mit der ersten Monatsrate, die Prüfungsgebühr vier Wochen vor Beginn der Abschlussprüfung zahlbar.
Die Lehrgangsgebühren bewirken keine Kranken- oder sonstige Versicherung des Teilnehmers. Es wird davon ausgegangen, dass Lehrgangsteilnehmer für ihre Versicherungsverhältnisse, insbesondere Kranken-versicherung, selbst sorgen. Kosten für Lernmittel und Prüfungen sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten.

3. Rücktritt
Vor Lehrgangsbeginn steht der Schule wegen mangelnder Beteiligung oder sonstiger Störung im Geschäftsbetrieb ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Gebühren werden in einem solchen Fall erstattet.
Der Rücktritt seitens des Lehrgangsteilnehmers ist innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Anmeldung möglich, jedoch nicht nach Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt befreit nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr.

4. Kündigung
Eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB ist für beide Teile ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten sechs Monate und dann sechs Wochen zum Ende der nächsten drei Monate schriftlich möglich. Eine außerordentliche Kündigung kann unter Nachweis einer mehr als sechs Wochen dauernden Erkrankung oder bei außerordentlichen Umständen, die eine Fortsetzung der Ausbildung unangemessen erscheinen lassen, mit einer außerordentlichen Frist von sechs Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung müssen vom Kündigenden nachgewiesen werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Schreibens beim Empfänger entscheidend.

5. Leistungen, Prüfungen, Zeugnisse
Leistungen werden nach angefertigten Hausaufgaben, Klausuren und Mitarbeit im Unterricht bewertet. Für die Zulassung zu Prüfungen und deren Durchführung sind die Bestimmungen der jeweils prüfenden Stelle maßgebend. Die Prüfungsordnungen sind im Sekretariat einsehbar. Über bestandene Abschlussprüfungen werden den Lehrgangs-teilnehmern Zeugnisse erteilt. Für die Ausstellung von Zwischenzeugnissen ist als Verwaltungsaufwand ein Betrag von € 10,00 mit Erteilung fällig.

6. Sonstiges
Die Schule verpflichtet sich, einen sorgfältigen Unterricht in dem vereinbarten Lehrgangsumfang zu erteilen. Die Schulstunden dauern jeweils 45 Minuten. Anfang und Ende eines Semesters sowie Schulferien werden jeweils rechtzeitig von der Schulleitung bekannt gegeben. Die Schule sichert zu, dass höchstens 16 Teilnehmer zu einer Klasse zusammengefasst werden. Die Schule hat das Recht, den Einsatz der Lehrer zu bestimmen und nach eigenem Ermessen auch zu ändern. Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Lehrkraft. Jeweils rechtzeitig zu Beginn eines Lehrgangsabschnittes werden Stundenpläne bekannt gegeben. Die Schulleitung ist jedoch berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen jederzeit vorzunehmen.

Der Lehrgangsteilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung, insbesondere zur gewissenhaften Teilnahme am Unterricht und zu ordnungsgemäßem Verhalten verpflichtet. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen, seine Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen und zur Korrektur und Besprechung vorzulegen, den Anweisungen des Personals der Schule Folge zu leisten und durch seine Mitarbeit zum Erfolg der Ausbildung beizutragen.

Die Schule übernimmt keine über die bestehende Haftpflichtversicherung hinausgehende Haftung für in Verlust geratenes Eigentum der Lehrgangsteilnehmer sowie Personen- und Sachschäden. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Lernmittel können die Teilnehmer haftbar gemacht werden.

Gesuche sind schriftlich einzureichen. Mündliche Verein-barungen oder Mitteilungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Schulleitung rechtskräftig.
Eine eventuelle Teilunwirksamkeit von einzelnen Punkten berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die entsprechenden Punkte sind dann so ergänzend auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.

Jede Änderung der angegebenen Adresse ist dem Sekretariat sofort mitzuteilen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen.

Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten fremdsprachlichen Wirtschaftskorrespondent/in in Englisch

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an:
Sprachinstitut Clark, Martinstr. 8, 73728 Esslingen
Die Anmeldung ist nach schriftlicher Bestätigung der Schule rechtskräftig.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldegebühr ist bei der Anmeldung fällig. Die Lehrgangsgebühren sind monatlich, spätestens bis zum 5. des jeweiligen Monats, im Voraus zahlbar. Die Lernmittelgebühr ist zusammen mit der ersten Monatsrate, die Prüfungsgebühr vier Wochen vor Beginn der Abschlussprüfung zahlbar.
Die Lehrgangsgebühren bewirken keine Kranken- oder sonstige Versicherung des Teilnehmers. Es wird davon ausgegangen, dass Lehrgangsteilnehmer für ihre Versicherungsverhältnisse, insbesondere Kranken-versicherung, selbst sorgen, z.B. durch Krankenversicherung über die Eltern. Kosten für Lernmittel und Prüfungen sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten.

3. Rücktritt
Vor Lehrgangsbeginn steht der Schule wegen mangelnder Beteiligung oder sonstiger Störung im Geschäftsbetrieb ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Gebühren werden in einem solchen Fall erstattet.
Der Rücktritt seitens des Lehrgangsteilnehmers ist innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Anmeldung möglich, jedoch nicht nach Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt befreit nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr.

4. Kündigung
Eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB ist für beide Teile ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten sechs Monate und dann sechs Wochen zum Ende der nächsten drei Monate schriftlich möglich. Eine außerordentliche Kündigung kann unter Nachweis einer mehr als sechs Wochen dauernden Erkrankung oder bei außerordentlichen Umständen, die eine Fortsetzung der Ausbildung unangemessen erscheinen lassen, mit einer außerordentlichen Frist von sechs Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung müssen vom Kündigenden nachgewiesen werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Schreibens beim Empfänger entscheidend.

5. Leistungen, Prüfungen, Zeugnisse
Leistungen werden nach angefertigten Hausaufgaben, Klausuren und Mitarbeit im Unterricht bewertet. Für die Zulassung zu Prüfungen und deren Durchführung sind die Bestimmungen der jeweils prüfenden Stelle maßgebend. Die Prüfungsordnungen sind im Sekretariat einsehbar. Über bestandene Abschlussprüfungen werden den Lehrgangs-teilnehmern Zeugnisse erteilt. Für die Ausstellung von Zwischenzeugnissen ist als Verwaltungsaufwand ein Betrag von € 10,00 mit Erteilung fällig.

6. Sonstiges
Die Schule verpflichtet sich, einen sorgfältigen Unterricht in dem vereinbarten Lehrgangsumfang zu erteilen. Die Schulstunden dauern jeweils 45 Minuten. Anfang und Ende eines Semesters sowie Schulferien werden jeweils rechtzeitig von der Schulleitung bekannt gegeben. Die Schule sichert zu, dass höchstens 15 Teilnehmer zu einer Klasse zusammengefasst werden. Die Schule hat das Recht, den Einsatz der Lehrer zu bestimmen und nach eigenem Ermessen auch zu ändern. Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Lehrkraft. Jeweils rechtzeitig zu Beginn eines Lehrgangsabschnittes werden Stundenpläne bekannt gegeben. Die Schulleitung ist jedoch berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen jederzeit vorzunehmen.

Der Lehrgangsteilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung, insbesondere zur gewissenhaften Teilnahme am Unterricht und zu ordnungsgemäßem Verhalten verpflichtet. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen, seine Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen und zur Korrektur und Besprechung vorzulegen, den Anweisungen des Personals der Schule Folge zu leisten und durch seine Mitarbeit zum Erfolg der Ausbildung beizutragen.

Die Schule übernimmt keine über die bestehende Haftpflichtversicherung hinausgehende Haftung für in Verlust geratenes Eigentum der Lehrgangsteilnehmer sowie Personen- und Sachschäden. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Lernmittel können die Teilnehmer haftbar gemacht werden.

Gesuche sind schriftlich einzureichen. Mündliche Verein-barungen oder Mitteilungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Schulleitung rechtskräftig.
Eine eventuelle Teilunwirksamkeit von einzelnen Punkten berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die entsprechenden Punkte sind dann so ergänzend auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.

Jede Änderung der angegebenen Adresse ist dem Sekretariat sofort mitzuteilen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen.

Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten fremdsprachlichen Wirtschaftskorrespondent/in in Englisch und Spanisch

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an:
Sprachinstitut Clark, Martinstr. 8, 73728 Esslingen
Die Anmeldung ist nach schriftlicher Bestätigung der Schule rechtskräftig.

2. Dauer
Der Vertrag wird für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldegebühr ist bei der Anmeldung fällig. Die Lehrgangsgebühren sind monatlich, spätestens bis zum 15. des jeweiligen Monats, im Voraus zahlbar. Die Lernmittelgebühr ist zusammen mit der ersten Monatsrate, die Prüfungsgebühr vier Wochen vor Beginn der Abschlussprüfung zahlbar.
Die Lehrgangsgebühren bewirken keine Kranken- oder sonstige Versicherung des Teilnehmers. Es wird davon ausgegangen, dass Lehrgangsteilnehmer für ihre Versicherungsverhältnisse, insbesondere Kranken-versicherung, selbst sorgen, z.B. durch Krankenversicherung über die Eltern. Kosten für Lernmittel und Prüfungen sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten.

4. Rücktritt
Vor Lehrgangsbeginn steht der Schule wegen mangelnder Beteiligung oder sonstiger Störung im Geschäftsbetrieb ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Gebühren werden in einem solchen Fall erstattet.
Der Rücktritt seitens des Lehrgangsteilnehmers ist innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Anmeldung möglich, jedoch nicht nach Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt befreit nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr.

5. Kündigung
Eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB ist für beide Teile ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen nur zum Ende eines Schulhalbjahres (Ende des ersten oder dritten Semesters) möglich. Eine außerordentliche Kündigung kann unter Nachweis einer mehr als 6 Wochen dauernden Erkrankung oder bei außerordentlichen Umständen, die eine Fortsetzung der Ausbildung unangemessen erscheinen lassen, mit einer außerordentlichen Frist von 6 Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung müssen vom Kündigenden nachgewiesen werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Schreibens beim Empfänger entscheidend. 6. Leistungen, Prüfungen, Zeugnisse
Leistungen werden nach angefertigten Hausaufgaben, Klausuren und Mitarbeit im Unterricht bewertet. Für die Zulassung zu Prüfungen und deren Durchführung sind die Bestimmungen der jeweils prüfenden Stelle maßgebend. Die Prüfungsordnungen sind im Sekretariat einsehbar. Über bestandene Abschlussprüfungen werden den Lehrgangsteilnehmern Zeugnisse erteilt.

7. Sonstiges
Die Schule verpflichtet sich, einen sorgfältigen Unterricht in dem vereinbarten Lehrgangsumfang zu erteilen. Die Schulstunden dauern jeweils 45 Minuten. Anfang und Ende eines Semesters sowie Schulferien werden jeweils rechtzeitig von der Schulleitung bekannt gegeben. Die Schule sichert zu, dass höchstens 15 Teilnehmer zu einer Klasse zusammengefasst werden. Die Schule hat das Recht, den Einsatz der Lehrer zu bestimmen und nach eigenem Ermessen auch zu ändern. Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Lehrkraft. Jeweils rechtzeitig zu Beginn eines Lehrgangsabschnittes werden Stundenpläne bekannt gegeben. Die Schulleitung ist jedoch berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen jederzeit vorzunehmen.

Der Lehrgangsteilnehmer ist zur Einhaltung der Schulordnung, insbesondere zur gewissenhaften Teilnahme am Unterricht und zu ordnungsgemäßem Verhalten verpflichtet. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, pünktlich und regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen, seine Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen und zur Korrektur und Besprechung vorzulegen, den Anweisungen des Personals der Schule Folge zu leisten und durch seine Mitarbeit zum Erfolg der Ausbildung beizutragen.

Die Schule übernimmt keine über die bestehende Haftpflichtversicherung hinausgehende Haftung für in Verlust geratenes Eigentum der Lehrgangsteilnehmer sowie Personen- und Sachschäden. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Lernmittel können die Teilnehmer haftbar gemacht werden.

Gesuche sind schriftlich einzureichen. Mündliche Verein-barungen oder Mitteilungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Schulleitung rechtskräftig.
Eine eventuelle Teilunwirksamkeit von einzelnen Punkten berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die entsprechenden Punkte sind dann so ergänzend auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.

Jede Änderung der angegebenen Adresse ist dem Sekretariat sofort mitzuteilen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen.