Finanzierung
Förderung nach SGB III
Wenn Sie schon länger berufstätig waren und/oder noch über keinen Berufsabschluss verfügen, oder aus gesundheitlichen Gründen umschulen müssen, oder ein Studium nach mehr als sechs Semestern abbrechen müssen, kommt statt BAföG vielleicht auch eine Förderung nach SGB III in Betracht. Fragen Sie Ihren Arbeitsberater bei der Agentur für Arbeit, Abteilung für Fortbildung und Umschulung.
Kindergeld
Kindergeld wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, solange sich das Kind in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet. Diese Frist verlängert sich, wenn z. B. gesetzlicher Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet wurde. Die Förderungsdauer verlängert sich maximal um die entsprechende Dauer des geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit oder unter www.arbeitsagentur.de
Ausbildungsfreibeträge
Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und für das der Steuerpflichtige (Eltern) Kindergeld erhält, wird im Kalenderjahr ein Freibetrag gewährt, sofern das Kind auswärtig untergebracht ist.
Spezielle Finanzierungsmöglichkeit im Bedarfsfall
Wir bieten Ihnen an, in Raten zu zahlen, die Ihrer derzeitigen finanziellen Situation angepasst sind. Diese niedrigeren Raten erstrecken sich dann über einen längeren Zeitraum als die tatsächliche Ausbildungsdauer. Sie haben auch die Möglichkeit, nach Ausbildungsende den gesamten Restbetrag zurückzubezahlen. Bei einem solchen Finanzierungsmodell wird für die angestrebte Ausbildung ein verbindlicher Vertrag bei gleichbleibenden Konditionen abgeschlossen. Sie können uns auf diese Möglichkeit gerne ansprechen.
Preisermäßigungen
Preisermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen erhalten Sie natürlich auch als Schüler/in des Instituts.
Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit Herrn Clark, dem Schulleiter von SIC, Tel: (0 711) 35 68 66.
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