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Förderungsmöglichkeiten
Für
die Vergabe des Bildungsgutscheins wird im Vorfeld ein differenziertes
Profiling, d.h. eine Stärken-Analyse, durchgeführt. Aufgrund der
Ergebnisse kann für Sie ein passgenaues Bildungsziel ausgewählt werden.
Dieses muss im Hinblick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
zweckmäßig sein. Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich nur für den
Tagespendelbereich und ist innerhalb von 3 Monaten bei einem
Bildungsanbieter einzulösen. Nähere Informationen erhalten Sie bei
Ihrem Arbeitsberater.
Eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist
bei entsprechender persönlicher Voraussetzung möglich. Nähere Auskünfte
über Ihre Förderungsmöglichkeiten erfahren Sie vom Arbeitsberater der
zuständigen Agentur für Arbeit.
Steuerliche Förderung bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommens- steuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei einer Kursteilnahme unbedingt berücksichtigt werden.
Allgemeines
a) Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Fort- und Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten.
b) Fort- und Weiterbildungskosten sind alle "Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen". Dies dürfte für die meisten Veranstaltungen zutreffen, die im Fachbereich Sprachen angesiedelt sind.
c) Ausbildungskosten liegen dagegen dann vor, wenn Veranstaltungen besucht werden, um Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind.
d) zu den Fort- und Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen; z.B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort.
e) Erhalten Sie von einem Dritten einen Zuschuß zu Ihren Fort- und Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten (z.B. Agentur für Arbeit oder Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen.
f) Fort- oder Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das Gleiche gilt für erhaltene Zuschüsse; d.h. sie mindern in dem Jahr die steuerlich absetzbaren Aufwendungen, in dem sie Ihnen tatsächlich zufließen.
Fort- und Weiterbildungskosten
Fort- oder Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (=Arbeitslohn) abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings, daß bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag vom Finanzamt angesetzt wird.
Steuerersparnis
Die Ersparnis an Einkommenssteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, wenn Sie bereits vor einer Kursbelegung Ihren Steuerberater aufsuchen und beim Finanzamt nachfragen.
Förderung durch die Bundeswehr
Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich.
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzung für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu den Teilnehmergebühren, der Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten. Außerdem können bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuß gewährt werden; der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Durch die Agentur für Arbeit können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluß haben (=notwendige Förderung). Nehmen Sie bitte in diesen Fällen Kontakt mit Ihrem Arbeitsberater auf.
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