Auf dem Weg zu unseren berufsqualifizierenden Abschlüssen ist eine Förderung durch BAföG im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes möglich. Dieses BAföG beinhaltet kein Darlehen und muss demnach nicht zurückbezahlt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern.
Nähere Informationen erhalten Sie im für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Stadtverwaltung, Landratsamt, Bürgermeisteramt) oder über
www.bafoeg.bmbf.de